Kostenübernahme

Die ersten ein bis sieben Gespräche dienen dazu zu klären, ob und wenn ja, welche Art von Psychotherapie notwendig sein könnte. Im Erstgespräch geht es vor allem um die Symptomatik, evtl. Auslöser, Teile Ihrer Biographie, Ihre Therapieziele und die "Passung" zwischen der Therapeutin und Ihnen (ein wesentlicher Wirkfaktor in der Psychotherapie). 

Kostenübernahme für Gesetzlich Versicherte

Nach den sog. Sprechstunden- und Probatorikterminen kann ein Antrag bei der Gesetzlichen Krankenkasse gestellt und i.d.R. vollumfänglich übernommen werden. Im Rahmen einer Kurzzeittherapie steht zunächst ein Stundenkontingent von 12 Sitzungen zur Verfügung, mit der Option einer Verlängerung auf 24 Sitzungen. Im Falle einer Langzeittherapie können Stundenkontingente von 60 oder 80 Sitzungen beantragt werden, in manchen Fällen auch insgesamt 100 Stunden. 

Kostenübernahme für Privatversicherte / Beihilfeträger

Die Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Ob Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrem Beihilfeträger übernommen wird und wenn ja, in welchem Umfang, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte holen Sie bereits im Voraus bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Beihilfeträger die Information ein, inwieweit die Kosten übernommen werden können und auch zu welchem Prozentsatz bzw. in welcher Höhe. 

Trotz meiner Niederlassung als Kassentherapeutin halte ich ein gewisses Stundenkontingent für Privatversicherte offen. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf und erkundigen Sie sich nach der aktuellen Situation.

Auch Selbstzahlende können gerne eine Anfrage an mich richten. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).