Kostenübernahme

Die ersten ein bis fünf Gespräche dienen dazu zu klären, ob eine Psychotherapie indiziert ist oder ob evtl. eine Beratung ausreicht. Hier können Sie Ihre Probleme schildern; darüber hinaus erörtern wir einen evtl. Auslöser für Ihre Symptomatik, Ihre Therapieziele und Teile Ihrer Biographie. Sie haben die Gelegenheit meine Arbeitsweise kennen zu lernen. In diesem Zusammenhang können wir auch klären, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll und zukunftsweisend erscheint.

Kostenübernahme bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten

Die Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Ob Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrem Beihilfeträger übernommen wird und wenn ja, in welchem Umfang, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte holen Sie bereits im Voraus bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Beihilfeträger die Information ein, inwieweit die Kosten übernommen werden können und auch, zu welchem Prozentsatz bzw. in welcher Höhe. 

Selbstzahler 

Die Kostensatz für eine Sitzung von 50 Minuten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte informieren Sie sich direkt bei mir bezüglich des genauen Honorarsatzes. Sollte aus therapeutischen Gründen eine Doppelsitzung notwendig sein, so bemisst sich das Honorar an der tatsächlich statt gefundenen Dauer (also zum Beispiel bei 90 statt 100 Minuten verringert sich dementsprechend das Honorar). Die Dauer der Psychotherapie wird individuell vereinbart. 

Welche Vorteile hat eine Psychotherapie als Selbstzahler?

  • Das Antragsprozedere bei einer Krankenkasse entfällt.
  • Der sonst verpflichtende Nachweis einer psychischen Störung nach den Diagnosekriterien des ICD-10 entfällt.
  • Die Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz sind i.d.R. wesentlich kürzer als bei einer Psychotherapie, die über eine Krankenkasse finanziert wird.
  • Die Dauer, aber auch die Frequenz der Sitzungen kann wesentlich flexibler gestaltet werden.
  • Falls Sie planen, eine Privat- oder Zusatzversicherung abzuschließen, kann dies durch die Durchführung einer vorherigen Psychotherapie erschwert bzw. nicht möglich werden. 
  • Sollten Sie eine Verbeamtung anstreben oder eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, kann es durch eine Psychotherapie ebenfalls zu Einschränkungen und Komplikationen kommen.
  • Sie können die Behandlungskosten m.E. als sog. außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Hierzu holen Sie bitte vorab weitere Informationen ein.