Kostenübernahme
Die ersten ein bis fünf Gespräche dienen dazu zu klären, ob und wenn ja, welche Art von Psychotherapie notwendig sein könnte. Im Erstgespräch geht es vor allem um Ihre Symptomatik, eventuelle Auslöser, Teile Ihrer Biographie und Ihre Therapieziele. In der zweiten bis fünften Sitzung treten diagnostische Fragestellungen in den Vordergrund. Auch die "Passung" zwischen der Therapeutin und Ihnen (ein wesentlicher Wirkfaktor in der Psychotherapie) sind Bestandteil der gemeinsamen Erörterungen.
Kostenübernahme für Gesetzlich Versicherte
Nach den sog. Sprechstunden- und Probatorikterminen kann ein Antrag bei der Gesetzlichen Krankenkasse gestellt und i.d.R. vollumfänglich übernommen werden. Im Rahmen einer Kurzzeittherapie steht zunächst ein Stundenkontingent von 12 Sitzungen zur Verfügung, mit der Option einer Verlängerung auf 24 Sitzungen. Im Falle einer Langzeittherapie können Stundenkontingente von 60 oder 80 Sitzungen beantragt werden, in manchen Fällen auch insgesamt 100 Stunden.
Kostenübernahme für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Berechtigte der Freien Heilfürsorge
Die Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Ich berechne hierbei den 3,26-fachen Satz. Dies entspricht derzeit 131,11€ bei einer Einzelsitzung/50 Min. Ob Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrem Beihilfeträger übernommen wird und wenn ja, in welchem Umfang, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte holen Sie bereits im Voraus bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Beihilfeträger die Information über Ihre individuellen Vertragsbedingungen ein, d.h. wie hoch das Stundenkontingent ist und welcher Kostensatz übernommen wird.
Selbstzahlende
Auch Selbstzahlende können gerne eine Anfrage an mich richten. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Ich berechne hierbei den 3,26-fachen Satz, was derzeit 131,11€ entspricht.